In der Schweiz darf man für den Eigenbedarf Katzen und Hunde schlachten und verspeisen – auch heute noch. In Thymian gekochte Mieze war in einigen Kantonen ein beliebtes Weihnachtsgericht. Wer den Geschmack einmal kosten, aber sein Haustier dafür nicht opfern möchte, kann seinen vierbeinigen Freund ja einfach mal kurz ins Käsefondue tauchen...